Alfons Schuhbeck: Haftstrafe wegen Krankheit weiter ausgesetzt
Der prominente Koch Alfons Schuhbeck, der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, bleibt vorerst weiterhin auf freiem Fuß. Grund dafür ist sein Gesundheitszustand: Der 76-Jährige leidet an einer unheilbaren Krebserkrankung.
Haftunterbrechung verlängert
Ursprünglich war die gesundheitsbedingte Haftunterbrechung nur bis zum vergangenen Montag geplant. Da jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, ob und wie Schuhbecks notwendige medizinische Behandlung innerhalb des Gefängnisses gewährleistet werden kann, hat die Staatsanwaltschaft München I die Haftunterbrechung verlängert. Aktuell wird Schuhbeck außerhalb der Justizvollzugsanstalt behandelt.
"Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", erklärte Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden. Derzeit ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen."
Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Betrug
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten beinhaltet auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Schuhbeck hatte die Vorwürfe gegen sich eingeräumt und sich im Prozess entschuldigt: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."
Hohe Schuldenlast
Die Firmen von Alfons Schuhbeck, darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice, haben einen erheblichen Schuldenberg hinterlassen. Gläubiger fordern insgesamt rund 27 Millionen Euro. Der Insolvenzverwalter Max Liebig geht davon aus, dass nur ein geringer Teil dieser Forderungen bei Abschluss der Insolvenzverfahren beglichen werden kann.
Die Entscheidung über die Fortsetzung der Haftstrafe hängt nun von den Ergebnissen der laufenden Prüfung der Behandlungsmöglichkeiten ab.