Samuel Koch: Kampf um Anerkennung als Arbeitsunfall geht weiter

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Der tragische Unfall von Samuel Koch bei „Wetten, dass..?“ im Jahr 2010 beschäftigt die Justiz weiterhin. Der Schauspieler und Autor, seit dem Unfall querschnittsgelähmt, klagt auf die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall. Ende dieses Monats wird sich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit dem Fall befassen.

Der Unfall und seine Folgen

Samuel Koch verunglückte bei einem Stunt in der ZDF-Show, als er mit Sprungstiefeln über fahrende Autos springen wollte. Der Unfall führte zu einer Querschnittslähmung ab dem Hals. Unmittelbar nach dem Unfall begann für Samuel Koch ein langer und schwieriger Weg zurück ins Leben. Er musste lernen, mit seiner Behinderung umzugehen und sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Der Rechtsstreit um die Anerkennung als Arbeitsunfall

Koch beantragte 2020 die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Bisher blieb er jedoch bei der Berufsgenossenschaft, dem Sozialgericht Mannheim und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erfolglos. Die Begründung: Er sei nicht als Beschäftigter oder „Wie-Beschäftigter“ anzusehen gewesen, da er sein Wett-Team selbst zusammengestellt und den Wettbeitrag organisiert habe. Er habe quasi seinen eigenen Regisseur gespielt.

Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt. Obwohl Koch für eine öffentlich-rechtliche Anstalt tätig gewesen sei, sei sein Auftritt in der Sendung hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Gegen diese Entscheidungen legte Koch Revision ein.

Erinnerungen an ein ungutes Gefühl

In einem Interview mit der Zeitschrift „chrismon plus“ offenbarte Samuel Koch, dass er bereits vor seinem Auftritt bei „Wetten, dass..?“ ein ungutes Gefühl hatte. „Vor ‚Wetten, dass..?‘ zum Beispiel hatte ich kein gutes Gefühl und habe die Anfrage dreimal abgesagt“, sagte Koch. Trotzdem entschied er sich letztendlich für den Auftritt.

Ein neues Leben nach dem Unfall

Trotz seiner schweren Verletzung hat sich Samuel Koch nicht unterkriegen lassen. Nach einer langen Rehabilitationszeit setzte er seine Schauspielausbildung fort und schloss sie erfolgreich ab. Heute ist er ein gefragter Schauspieler am Nationaltheater Mannheim und hat in zahlreichen Filmen und Fernsehproduktionen mitgewirkt. Privat ist er seit 2016 mit der Schauspielerin Sarah Elena Timpe verheiratet.

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundessozialgericht entscheiden wird. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben, nicht nur für Samuel Koch, sondern auch für andere Künstler und Akteure, die in ähnlichen Situationen tätig sind. Der Fall wirft wichtige Fragen nach dem Versicherungsschutz von Künstlern und der Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung auf.

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