Bundestag verweigert AfD-Mitarbeitern Zugang: Sicherheitsbedenken im Fokus

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Der Deutsche Bundestag hat mehreren Mitarbeitern von AfD-Bundestagsabgeordneten den Zugang zum Parlament verweigert. Dies betrifft sowohl die Erteilung von Hausausweisen als auch die Berechtigung zur Nutzung der IT-Systeme des Bundestages. Die Entscheidung wurde mit Sicherheitsbedenken begründet.

Sicherheitsrisiken als Begründung

Die Bundestagsverwaltung teilte mit, dass bei den abgelehnten Antragstellern die Möglichkeit bestehe, dass der Zugang zum Bundestag zu "verfassungsfeindlichen Zwecken" missbraucht werden könnte. Konkrete Anhaltspunkte deuteten darauf hin, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages sowie die Sicherheit von Abgeordneten und anderen Anwesenden beeinträchtigt werden könnten.

Reaktion der Bundestagspräsidentin

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) betonte, dass es bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages keine Kompromisse geben dürfe. Die Vielzahl und Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Mitarbeitern hätten die Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich gemacht.

Betroffene Mitarbeiter und Konsequenzen

Ein Fraktionssprecher der AfD bestätigte, dass die Anträge von drei Mitarbeitern abgelehnt wurden. Einem weiteren Mitarbeiter wurde die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen entzogen. Zudem wurde der Hausausweis des vorbestraften AfD-Fraktionsmitarbeiters Philipp R. vorläufig gesperrt. R. ist als "Koordinator Sicherheit" bei der AfD-Bundestagsfraktion tätig und fiel bereits 2022 durch rassistische Beleidigungen und den Einsatz einer Schreckschusswaffe auf. Betroffene Mitarbeiter können das Reichstagsgebäude weiterhin als Gäste ihrer Abgeordneten betreten.

Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen

Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag im Jahr 2017 und diversen Angriffen auf IT-Systeme wurden die Zugangskontrollen zum Parlament mehrfach verschärft. Seit 2023 werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Hausausweisinhabern jährlich wiederholt.

Keine Betroffenheit anderer Fraktionen

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sind derzeit keine Mitarbeiter anderer Fraktionen von diesen Maßnahmen betroffen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Ina Latendorf, bestätigte, dass keine Versagungen von Hausausweisen für Mitarbeiter ihrer Fraktion bekannt seien.

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