Goldschakal auf Sylt: Abschuss vorerst gestoppt!
Die Debatte um den Goldschakal auf Sylt geht weiter: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den geplanten Abschuss des Tieres vorerst gestoppt. Der Goldschakal soll auf der Insel bereits fast 100 Schafe gerissen haben, was zu erheblichen Konflikten zwischen Landwirten und Naturschützern führte.
Warum wurde der Abschuss gestoppt?
Das Landesamt für Umwelt hatte eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Goldschakals erteilt. Dagegen klagte jedoch eine Naturschutzinitiative, die nun vor Gericht Recht bekam. Der sogenannte Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts soll verhindern, dass vor einer endgültigen Entscheidung Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Das Gericht muss nun zunächst die Akten prüfen, bevor es im Eilverfahren entscheidet.
Argumente der Naturschützer
Die Naturschutzinitiative argumentiert, dass der Goldschakal nach europäischen Richtlinien und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt ist. Sie kritisieren, dass Behörden und der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) es sich zu einfach machten, Probleme mit geschützten Wildtieren durch Töten zu lösen. Stattdessen fordern sie, den Schakal zu betäuben und umzusiedeln.
Kritik vom Kreisjägermeister
Der Kreisjägermeister Nordfrieslands, Manfred Uekermann, zeigte sich wenig begeistert von der Entscheidung. Er wies auf den wirtschaftlichen Schaden für Schafhalter und das Tierleid hin und äußerte Unverständnis darüber, dass ein Verein aus Rheinland-Pfalz angeblich besser Bescheid wisse als die örtlichen Naturschutzverbände. Dennoch akzeptiert er den Beschluss vorerst.
Wie geht es weiter?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nur eine vorübergehende Aussetzung. Das Gericht muss nun die Argumente beider Seiten prüfen und eine endgültige Entscheidung im Eilverfahren treffen. Bis dahin bleibt der Goldschakal auf Sylt vorerst geschützt. Die Situation bleibt angespannt, und die Debatte über den Umgang mit dem Raubtier wird sicherlich weitergehen.