Aus für begleitetes Trinken? Gesundheitsminister fordern Verbot
Die Gesundheitsminister der Bundesländer fordern ein Verbot des sogenannten "begleiteten Trinkens" für Jugendliche ab 14 Jahren. Diese Regelung, die es jungen Menschen erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren, steht zunehmend in der Kritik. Die Minister sehen im Alkoholkonsum Jugendlicher ein wachsendes Problem und plädieren für eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes.
Hintergrund des Vorstoßes
Der Antrag, das "begleitete Trinken" zu verbieten, kam von Mecklenburg-Vorpommern. Staatssekretärin Sylvia Grimm betonte, dass der Alkoholkonsum in Deutschland gesellschaftlich stark akzeptiert sei und oft sogar verharmlost werde. Sie argumentiert, dass die aktuelle Regelung ein falsches Signal an Jugendliche sende und den Alkoholkonsum als eine Art Erwachsenenritual verherrliche.
Aktuelle Gesetzeslage
Derzeit dürfen Jugendliche in Deutschland ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt selbstständig kaufen und konsumieren. Die Ausnahme bildet das "begleitete Trinken", das es 14-Jährigen erlaubt, in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Diese Regelung stammt aus dem Jahr 1952 und soll nun auf Betreiben der Gesundheitsminister abgeschafft werden.
Unterstützung von der Bundesebene
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt den Vorstoß der Länderchefs. Sie steht im Austausch mit Bundesfamilienministerin über den Jugendschutz, der neben dem Alkoholkonsum auch den Medien- und Drogenkonsum umfasst. Die Ministerin hält die Initiative der Gesundheitsminister für einen wichtigen Schritt, um Jugendliche besser vor den Gefahren des Alkohols zu schützen.
Kritik an der aktuellen Regelung
Kritiker bemängeln, dass das "begleitete Trinken" den Eindruck erwecke, Alkoholkonsum sei unter bestimmten Umständen unbedenklich. Dies könne zu einer Verharmlosung des Alkoholkonsums und zu einem früheren Einstiegsalter führen. Studien zeigen, dass früher Alkoholkonsum das Risiko für spätere Suchterkrankungen erhöht.
Alternativen und Prävention
Neben einem Verbot des "begleiteten Trinkens" fordern Experten auch verstärkte Präventionsmaßnahmen, um Jugendliche über die Risiken des Alkoholkonsums aufzuklären. Dazu gehören beispielsweise Informationskampagnen, schulische Aufklärungsprogramme und die Förderung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Alkohol in der Familie.
Ausblick
Es bleibt abzuwarten, wie der Bund auf die Forderung der Gesundheitsminister reagieren wird. Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes ist notwendig, um das "begleitete Trinken" zu verbieten. Die Diskussion über den Jugendschutz und den Umgang mit Alkohol wird jedoch sicherlich weitergehen.