Grüne Geldanlagen unter der Lupe: Neue EU-Regeln zwingen Fonds zur Umbenennung
Hunderte von vermeintlich grünen Fonds und ETFs müssen sich aktuell umbenennen. Das zeigt eine Recherche von Finanztip in Zusammenarbeit mit Correctiv. Haben sie jahrelang zu viel versprochen? Eine neue EU-Verordnung soll Klarheit schaffen.
Neue Regeln für nachhaltige Geldanlagen
Bisher war die Frage, wie grün nachhaltige Geldanlagen wirklich sind, eher philosophisch. Jeder versteht unter Nachhaltigkeit etwas anderes, und es gab keine klaren Regeln, wie viel "Grün" tatsächlich in einem Fonds oder ETF stecken muss. Die neue EU-Verordnung schafft nun ein einheitliches Regelwerk, wann sich ein Fonds oder ETF mit Begriffen wie Transformation, Umwelt oder Nachhaltigkeit schmücken darf.
Mindestens 150 Milliarden Euro Anlegergeld betroffen
Die neuen Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zwingen Hunderte Fonds und ETFs zu Änderungen. Mindestens 150 Milliarden Euro Anlegergeld sind bereits betroffen. Ein ETF bzw. Fonds muss zu mindestens 80 Prozent nach den Nachhaltigkeitskriterien investieren, die er auch in seinen eigenen Anlagebedingungen beschreibt. Zudem gibt es weitere, unterschiedlich strenge Regeln, je nachdem, ob ein Fonds sich mit sozialen, Governance-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbegriffen betitelt.
Hunderte Fonds betroffen
Die gemeinsame Recherche zeigt: Die neuen Regeln treffen viele Fondsanbieter. Fast jeder Dritte der ETFs, die Begriffe im Namen trugen, die in den Regeln genannt werden, hat sich bereits umbenannt. Der Grund: Die Inhalte der ETFs entsprachen nicht dem, was ihre großzügigen Titel versprochen haben.
Neue ESG-Kategorisierung geplant
Die EU will die ESG-Kriterien für Investmentfonds verbessern und hierfür die Offenlegungsverordnung reformieren. Es sollen verstärkt Assets berücksichtigt werden, die sich in einer ESG-Transformationsphase befinden. Davon würden vor allem Immobilien-Investments profitieren. Ziel ist eine offizielle und präzisere Kategorisierung, die das Ende der verbreiteten Klassifizierung nach Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 bedeuten könnte. Ersetzt werden soll sie unter anderem durch Fonds-Kategorien, die Kapital in Wirtschaftsaktivitäten lenken, die sich auf einem Transformationspfad hin zu nachhaltigem Wirtschaften befinden.
Verbesserungen für Investments in Transformationsbranchen
Die Reform der Offenlegungsverordnung soll weitere Verbesserungen bringen. Die bisherige Systematik begünstigt Fonds, die bereits heute in nachhaltiges Wirtschaften investieren. Sie lässt aber die Vielzahl an Unternehmen außer Acht, die sich Dekarbonisierungspläne gegeben haben und beispielsweise in ihrer Produktion den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien planen.