Lipödem-Behandlung: Liposuktion bald Kassenleistung in allen Stadien?
Liposuktion bei Lipödem: Entscheidung des G-BA erwartet
Die Frage, ob die Liposuktion bei Lipödem zur regulären Kassenleistung wird, beschäftigt den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit Jahren. Nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts besteht nun dringender Handlungsbedarf. Am Donnerstag, den 17. Juli, wird der G-BA über die Aufnahme der Liposuktion in die Regelversorgung beraten.
Der G-BA befasst sich seit über zehn Jahren mit dem Thema Liposuktion. Bereits im März 2014 stellte die Patientenvertretung einen Antrag auf ein Bewertungsverfahren für diese Behandlungsmethode. 2017 wurde das Verfahren aufgrund unzureichender Studienlage ausgesetzt, und 2019 wurde die Erprobungsstudie LIPLEG initiiert, die im August 2021 begann.
Druck von Jens Spahn führte zu Ausnahmeregelung
Aufgrund des massiven Drucks des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) sah sich der G-BA gezwungen, die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III vorübergehend zur GKV-Leistung zu machen. Diese Ausnahmeregelung ist jedoch bis Ende 2025 befristet. Das Bundessozialgericht erklärte im Juni die Aufnahme der Liposuktion in die Anlage I der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung für nichtig. Dennoch bleibt die stationäre Leistungserbringung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
Liposuktion bald für alle Stadien erstattungsfähig?
Neuesten Informationen zufolge könnte die Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien zur Kassenleistung werden. Der Eingriff wäre voraussichtlich ab 2026 abrechenbar. Zudem soll es eine klare Trennung zwischen dem Arzt, der die Indikation stellt, und dem operierenden Arzt geben. Dies könnte einen wichtigen Schritt für betroffene Patientinnen bedeuten, die bisher oft hohe Kosten selbst tragen mussten.
- Entscheidung des G-BA am 17. Juli
- Liposuktion könnte ab 2026 Kassenleistung sein
- Klare Trennung zwischen Indikation und Operation geplant