Yasemin Acar: Freispruch für Parole, Strafe für andere Delikte

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Die Palästina-Aktivistin Yasemin Acar sorgte in den letzten Monaten für viel Aufsehen. Nun stand sie vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin, angeklagt wegen verschiedener Delikte im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten. Der Prozess drehte sich insbesondere um die Verwendung der umstrittenen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“.

Freispruch für die Parole, Verurteilung für andere Taten

Während Acar in Bezug auf die Verwendung der Parole freigesprochen wurde, verurteilte Richter Philipp Berkholz sie zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Die Verurteilung erfolgte wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Verleumdung und versuchter Körperverletzung. Konkret wurde ihr vorgeworfen, Polizisten als „Verbrecher und Kriminelle“ bezeichnet, sich polizeilichen Maßnahmen widersetzt und einen Beamten mit einem Regenschirm beworfen zu haben.

Kontroverse um die Parole

Die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ ist hochumstritten. Das Bundesinnenministerium stuft sie als Kennzeichen der Hamas ein, einer in Deutschland verbotenen Terrororganisation. Gerichte haben die Parole unterschiedlich bewertet. Das Berliner Landgericht urteilte im November 2024, dass die Parole mittlerweile ein Kennzeichen der Hamas sei, die damit die Auslöschung Israels meine.

Acars Sichtweise

Yasemin Acar selbst verteidigt die Parole. Sie erklärte, dass sie damit Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und Frieden meine. Sie engagiere sich für Flüchtlinge aus Syrien und der Ukraine, und ihr Engagement für Palästina werde kriminalisiert.

Richter Berkholz' Bemerkungen

Richter Berkholz' Äußerungen im Prozess sorgten für zusätzliche Kontroversen. Medienberichten zufolge sprach er Acar seine „Hochachtung“ aus, was in Anbetracht der gegen sie erhobenen Vorwürfe Kritik hervorrief. Diese Äußerungen wurden von einigen als unangemessen und als Unterstützung für Acars Positionen interpretiert.

  • Die Verhandlung fand unter großem öffentlichen Interesse statt.
  • Eine Gruppe von Unterstützern begleitete Acar zum Gericht.
  • Acar hatte zuvor bereits durch ihre Teilnahme an einer Gaza-Flotilla mit Greta Thunberg für Aufsehen gesorgt.

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