Renten- und Bürgergeldempfänger: Neue Bankkonto-Pflicht ab 2026!

Renten- und Bürgergeldempfänger: Neue Bankkonto-Pflicht ab 2026! - Imagen ilustrativa del artículo Renten- und Bürgergeldempfänger: Neue Bankkonto-Pflicht ab 2026!

Ab 2026 ändert sich die Auszahlung von Rente und Bürgergeld grundlegend. Die Deutsche Post stellt die Barauszahlung über Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) ein. Das bedeutet, dass sowohl Rentner als auch Bürgergeldempfänger ab dem 1. Januar 2026 ein Bankkonto benötigen, um ihre Leistungen zu erhalten.

Was bedeutet das für Rentner?

Bisher konnten Rentner ihre monatliche Rente auch in bar bei der Post abholen. Diese Möglichkeit entfällt nun. Um weiterhin pünktlich ihre Rente zu erhalten, müssen betroffene Rentner aktiv werden. Sie müssen einen "Antrag auf unbare Zahlung einer Rente" ausfüllen und an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, senden. In diesem Antrag sind die Kontodaten anzugeben.

Wichtig: Wer bis Ende 2025 keine Kontodaten übermittelt, riskiert, dass die Rentenzahlung ab Januar 2026 ausbleibt.

Das benötigte Formular ist beim Rentenservice erhältlich oder kann auf der Website der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden.

Was bedeutet das für Bürgergeldempfänger?

Auch Bürgergeldempfänger, die bisher Schecks vom Jobcenter bei der Postbank einlösen konnten, sind von der Neuerung betroffen. Ab 2026 ist auch für sie ein Bankkonto Pflicht, um das Bürgergeld zu erhalten. Bisher fielen für die Einlösung der Schecks Gebühren an (2,85 Euro vom Jobcenter plus bis zu 7,50 Euro bei der Post). Diese Gebühren entfallen zukünftig.

Das Basiskonto als Lösung

Für Bürgergeldempfänger ohne eigenes Konto empfiehlt sich die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos. Dieses Konto ähnelt einem normalen Girokonto, verzichtet jedoch auf Dispo- oder Überziehungsmöglichkeiten. Jede Bank in der EU ist verpflichtet, Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt ein Basiskonto anzubieten, auch ohne festen Wohnsitz.

Nach der Kontoeröffnung muss die neue Bankverbindung dem Jobcenter persönlich vorgelegt werden.

Fazit

Die Umstellung auf die unbare Auszahlung von Rente und Bürgergeld ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Zahlungsverkehrs. Betroffene Personen sollten sich rechtzeitig um die Eröffnung eines Bankkontos kümmern, um weiterhin ihre Leistungen ohne Unterbrechung zu erhalten.

Compartir artículo