Stuttgart 21: Bahn muss Milliarden-Mehrkosten alleine tragen
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 wird für die Deutsche Bahn immer teurer. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden: Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des umstrittenen Projekts alleine tragen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit vorerst beendet.
Gericht weist Klage der Bahn ab
Die Bahn hatte versucht, das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart an den Mehrkosten zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage der Bahn jedoch bereits im Mai letzten Jahres abgewiesen. Die Richter argumentierten, dass der Finanzierungsvertrag von 2009 die Kostenverteilung nur bis zu einer Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro regelt. Die Bahn beziffert die Gesamtkosten inzwischen auf rund 11,3 Milliarden Euro.
Keine Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Der Verwaltungsgerichtshof wies nun den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung zurück. Die Richter sahen keine ernsthaften Zweifel an der Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Verfahrensfehler habe die Bahn nicht darlegen können. Damit ist der Rechtsweg im Verwaltungsverfahren ausgeschöpft.
Ein Sprecher des Gerichts erklärte, dass theoretisch noch die Möglichkeit bestünde, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Ob die Bahn diesen Schritt gehen wird, ist noch unklar.
Was bedeutet das für die Zukunft von Stuttgart 21?
Die Entscheidung des Gerichts ist ein herber Rückschlag für die Deutsche Bahn. Sie muss nun die gesamten Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine stemmen. Dies könnte sich negativ auf andere Bahnprojekte auswirken.
Trotz der finanziellen Belastungen soll Stuttgart 21 planmäßig weitergebaut werden. Ab Dezember 2026 sollen ICE-Züge durch den neuen Tiefbahnhof fahren. Der Kopfbahnhof bleibt vorerst weiter in Betrieb. S-Bahn-Fahrgäste müssen jedoch weiterhin mit Einschränkungen rechnen.
- Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen.
- Das Gericht wies die Klage der Bahn ab.
- Stuttgart 21 soll planmäßig weitergebaut werden.