Tennis-Eklat: Deutscher Profi wegen Duschens disqualifiziert!

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Ein kurioser Vorfall hat sich beim ATP-Challenger-Turnier in Hersonissos, Griechenland, ereignet: Der deutsche Tennisprofi Mats Rosenkranz wurde im Achtelfinale disqualifiziert, weil er in der Satzpause kurz duschte. Bei Temperaturen von über 35 Grad Celsius hatte sich der 26-Jährige nach dem gewonnenen ersten Satz gegen Pietro Fellin (7:5) kurz erfrischt.

Kurze Dusche, lange Konsequenzen

Rosenkranz gab an, sich lediglich „zehn Sekunden“ abgeduscht zu haben, um der Hitze entgegenzuwirken. Nach seiner Rückkehr auf den Platz erklärte der Oberschiedsrichter in Absprache mit dem Stuhlschiedsrichter das Match jedoch für beendet. Die Begründung: Das Duschen während einer Partie ist laut ATP-Regeln untersagt.

„Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf. Ich habe mich nur zehn Sekunden abgeduscht. Er meinte, dass er mir das gesagt hat, aber er hat es mir nicht gesagt. Ich kannte die Regel nicht“, erklärte Rosenkranz sichtlich überrascht auf dem Platz.

ATP-Regeln sind eindeutig

Das Regelwerk der ATP ist in dieser Hinsicht klar: Toiletten- oder Kleiderwechselpausen dürfen nur während einer Satzpause genommen werden und können für keinen anderen Zweck genutzt werden. Die Toilettenpause ist auf maximal drei Minuten begrenzt.

Warum ist Duschen verboten?

Laut ATP-Regelwerk ist Duschen während eines Matches nicht erlaubt, um eine strikte Durchsetzung der Anti-Doping-Gesetze zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass Spieler unerlaubte Substanzen während einer Dusche zu sich nehmen oder Spuren verwischen.

Kein Einzelfall

Rosenkranz ist nicht der erste Profi, dem dieses Missgeschick passiert ist. Bereits 2022 wurde der US-Amerikaner Nicolas Moreno De Alboran aus dem gleichen Grund disqualifiziert. Der Vorfall wirft erneut die Frage auf, wie klar die ATP-Regeln den Spielern kommuniziert werden und ob eine solche strenge Auslegung in Anbetracht der extremen Wetterbedingungen immer angemessen ist.

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