Samuel Koch: War sein "Wetten, dass..?"-Unfall ein Arbeitsunfall?

Samuel Koch: War sein Samuel Koch: War sein "Wetten, dass..?"-Unfall ein Arbeitsunfall?

Vor fast 15 Jahren veränderte ein tragischer Unfall das Leben von Samuel Koch schlagartig. Am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-jährige Schauspieler und Stuntman bei einem Auftritt in der ZDF-Sendung "Wetten, dass..?" schwer. Sein Versuch, mit Sprungstiefeln über fahrende Autos zu springen, missglückte und führte zu schweren Verletzungen der Wirbelsäule. Seitdem ist Samuel Koch querschnittsgelähmt.

Nun, fast 15 Jahre später, beschäftigt der Fall erneut die Gerichte. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelte am Mittwoch, ob Kochs Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Koch argumentiert, dass er während der Show für eine öffentlich-rechtliche Anstalt tätig war und somit Anspruch auf Unfallversicherungsschutz hat, ähnlich wie ein ehrenamtlicher Helfer.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) lehnte diesen Antrag jedoch ab. Auch vor dem Sozialgericht Mannheim und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg scheiterte Koch mit seiner Klage. Die Vorinstanzen argumentierten, dass Koch in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt habe. Er habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und den Wettbeitrag eigenverantwortlich organisiert. Er sei quasi sein eigener Regisseur gewesen. Ein Versicherungsschutz im Rahmen eines Ehrenamtes bestehe ebenfalls nicht.

Das BSG hatte die Revision zugelassen, da die Richter die Frage nach dem Versicherungsschutz in diesem speziellen Fall für grundsätzlich klärungsbedürftig hielten. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Was bedeutet ein Arbeitsunfall?

Die Anerkennung als Arbeitsunfall hätte weitreichende Folgen für Samuel Koch. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassendere Leistungen als beispielsweise die Krankenversicherung. Sie zielt nicht nur auf die medizinische Versorgung ab, sondern auch auf die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Versicherten. Dies umfasst unter anderem:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Rehabilitation
  • Zahlung von Verletztenrente

Die Entscheidung des BSG wird somit entscheidend sein für die weitere Zukunft von Samuel Koch.

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