Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600€ Schadenersatz sichern!
Nach einem massiven Datenleck bei Facebook, bei dem 2021 Hunderte Millionen Datensätze entwendet wurden, haben Betroffene in Deutschland die Chance auf Schadenersatz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern gestartet, der sich betroffene Nutzer kostenlos anschließen können. Es winken Entschädigungen von bis zu 600 Euro.
Was war passiert?
Zwischen 2018 und 2019 wurden Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern weltweit, darunter rund sechs Millionen in Deutschland, abgeschöpft. Durch eine Sicherheitslücke konnten Profile über Telefonnummern gefunden und persönliche Daten wie Nutzer-ID, Name, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft werden. Diese Daten landeten schließlich im Darknet.
BGH ebnete den Weg für Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Ende 2024, dass deutsche Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen können, selbst wenn durch den Datendiebstahl kein weiterer Schaden entstanden ist. Damit wurde der Weg für die aktuelle Sammelklage geebnet.
Wie kann man sich der Sammelklage anschließen?
Die Verbraucherzentrale bietet betroffenen Nutzern die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat bereits begonnen. Interessierte Verbraucher haben noch Zeit, sich der Klage anzuschließen. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Wie hoch ist der mögliche Schadenersatz?
Die Verbraucherzentrale strebt eine Entschädigung von mindestens 100 bis 600 Euro pro betroffenem Nutzer an. Die Höhe der Zahlung soll sich danach richten, wie viele Daten abgegriffen wurden. Je mehr persönliche Informationen im Darknet landeten, desto höher soll der Schadenersatz ausfallen.
Fazit
Die Sammelklage gegen Facebook bietet Betroffenen des Datenlecks eine einfache Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Schadenersatz zu fordern. Wer von dem Datenleck betroffen ist, sollte sich zeitnah informieren und prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage in Frage kommt.