Abu Walaa: Ex-IS-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung
Abu Walaa verliert Prozess gegen Ausweisung aus Deutschland
Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz IS, Abu Walaa, ist mit seiner Klage gegen die Ausweisung aus Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht wies die Klage des 41-Jährigen ab (Az. 27 K 7349/23). Trotz des Urteils ist eine Abschiebung derzeit nicht möglich, da noch weitere Verfahren anhängig sind.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem überwiegenden Interesse der nationalen Sicherheit. Sie sahen keine glaubhafte Abkehr Walaas von seiner früheren Haltung als IS-Terrorist und befürchten eine Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten hinter dem Schutz der Bevölkerung zurückstehen.
Ausweisung weiterhin ungewiss
Über die konkrete Abschiebung Abu Walaas muss in einem separaten Verfahren entschieden werden. Aktuell scheitert dies an der fehlenden Zusicherung des Iraks, ihn nicht hinzurichten. Zudem wird noch über einen Asylfolgeantrag Walaas verhandelt. Er verbüßt derzeit eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren, die voraussichtlich bis Mai 2027 andauert.
Abu Walaa war Imam der Moschee des verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim und gilt als Schlüsselfigur im deutschen IS-Netzwerk. Obwohl er sich in einem Aussteigerprogramm befindet und sich zuletzt vom Dschihadismus distanziert hat, blieben die Richter skeptisch.
Was bedeutet das Urteil?
- Abu Walaa bleibt vorerst in Haft.
- Seine Ausweisung ist zwar gerichtlich bestätigt, aber noch nicht vollzogen.
- Die Entscheidung über seine Abschiebung hängt von weiteren Verfahren und Zusagen ab.
- Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der nationalen Sicherheit im Kampf gegen Terrorismus.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Gefahr, die von Abu Walaa ausgeht, weiterhin besteht und die Interessen seiner Familie dem Schutz der Allgemeinheit untergeordnet werden müssen. Der Fall Abu Walaa bleibt weiterhin ein heißes Eisen in der deutschen Rechtsprechung und Politik.