Palantir: Umstrittene Polizei-Software sorgt für Streit und Verfassungsklagen
Der Einsatz der umstrittenen Polizei-Software Palantir in Deutschland sorgt weiterhin für Kontroversen. Während Innenminister Joachim Herrmann in Bayern die Analyse-Plattform als "Quantensprung in der kriminalistischen Arbeit" lobt, erhebt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen den systematischen Einsatz der Software zur polizeilichen Datenanalyse.
Verfassungsbeschwerde gegen Palantir in Bayern
Die GFF argumentiert, dass das System Grundrechte verletzt und Unbeteiligte ins Visier geraten könnten. Die Verfassungsbeschwerde wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die GFF, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, setzt sich häufig auf dem Klageweg für Grundrechte ein.
Streit in Baden-Württemberg um Polizeigesetz und Palantir
Auch in Baden-Württemberg verzögert sich die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes aufgrund eines Konflikts in der grün-schwarzen Koalition. Stein des Anstoßes ist ebenfalls der Einsatz der Daten-Software Palantir. Der Grünen-Innenexperte Oliver Hildenbrand fordert ein Moratorium, um den bereits unterzeichneten Vertrag zu überprüfen. Er wirft dem Innenministerium ein "Palantir-Desaster" vor, da der Vertrag bereits im März abgeschlossen wurde, obwohl es noch keine Rechtsgrundlage gab.
Kritik an Peter Thiel und Datensicherheit
Die Kritik richtet sich auch gegen den Palantir-Gründer und Großaktionär Peter Thiel, der als umstritten gilt. Befürchtungen bestehen hinsichtlich des Datenschutzes und eines möglichen Datenabflusses in die USA. Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte jedoch, ihm sei kein Fall bekannt, in dem Daten abgeflossen seien. Er argumentiert, dass die Software helfe, bereits vorliegende Polizeidaten schnell zusammenzuführen.
- Bayern und Hessen setzen die Software bereits ein.
- Die Grünen in Baden-Württemberg fordern eine Überprüfung des Vertrags.
- Die GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz in Bayern.
Die Debatte um Palantir verdeutlicht die schwierige Balance zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz von Grundrechten und persönlichen Daten.