TVöD Gehaltserhöhung: Auszahlung verzögert sich – Was Beschäftigte wissen müssen

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Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst warten weiterhin auf die Auszahlung ihrer im April vereinbarten Gehaltserhöhung. Obwohl die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst (TVöD) bereits am 6. April 2025 unterzeichnet wurde, lässt die Umsetzung in den Kommunen auf sich warten. Das Bundesinnenministerium hat zwar den Weg für den Bund freigemacht, doch die Kommunen ziehen erst jetzt nach.

Verzögerungen sorgen für Unmut

Die lange Wartezeit sorgt für Unmut bei den Beschäftigten. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat angekündigt, das nötige Rundschreiben zur Umsetzung der Entgelterhöhungen „in Kürze“ an die Kommunen zu verschicken. Anschließend liegt die Verantwortung bei den Städten und Gemeinden, die die beschlossenen Lohnerhöhungen rückwirkend ab April 2025 eigenständig umsetzen und auszahlen müssen.

Viele Beschäftigte haben bis jetzt noch keinen Cent der ihnen zustehenden Gehaltserhöhung gesehen. Die Verzögerung wird als Signal der Missachtung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gewertet. Kritiker bemängeln, dass die langwierigen Verhandlungen hätten vermieden werden können, wenn der politische Wille vorhanden gewesen wäre.

Was bedeutet die Tarifeinigung konkret?

Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 bringt für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen und die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes folgende Verbesserungen:

  • Eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, ab April 2025.
  • Eine weitere Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab Mai 2026.
  • Deutliche Erhöhungen der Wechselschicht- und Schichtzulagen.

Auszahlungstermine noch unklar

Einen bundesweit einheitlichen Auszahlungstermin gibt es nicht. Der konkrete Zeitpunkt hängt vom Umsetzungsstand in den einzelnen Behörden und Kommunen ab. Es bleibt abzuwarten, wann die ersten Beschäftigten tatsächlich von der Gehaltserhöhung profitieren werden.

Fazit: Die TVöD Gehaltserhöhung ist zwar beschlossen, aber die Auszahlung verzögert sich. Beschäftigte müssen sich weiterhin gedulden, bis die Kommunen die Umsetzung abgeschlossen haben.

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