Hotels verklagen Booking.com wegen illegaler Preisbindung: Schadenersatz gefordert

Hotels verklagen Booking.com wegen illegaler Preisbindung: Schadenersatz gefordert - Imagen ilustrativa del artículo Hotels verklagen Booking.com wegen illegaler Preisbindung: Schadenersatz gefordert

Mehr als 10.000 Hotels in ganz Europa haben eine Sammelklage gegen das Online-Buchungsportal Booking.com eingereicht. Sie fordern Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen, die ihrer Meinung nach gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Die Klage wird in den Niederlanden verhandelt, wo Booking.com seinen Hauptsitz hat.

Hintergrund der Klage

Der Streit dreht sich um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking.com in seinen Verträgen mit den Hotels verwendete. Diese Klauseln untersagten es den Hotels, ihre Zimmer auf anderen Kanälen, beispielsweise auf ihrer eigenen Website, zu einem niedrigeren Preis anzubieten als auf Booking.com. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese Praxis im Herbst 2024 für rechtswidrig.

EuGH-Urteil als Grundlage

Das EuGH-Urteil argumentierte, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Preisbindungen wirtschaftlich lebensfähig sind. Daraufhin entfernte Booking.com die Klauseln aus seinen Verträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Hotels fordern nun Schadenersatz für die Zeit von 2004 bis 2024, in der sie durch die Bestpreisklauseln benachteiligt wurden.

Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, betonte, dass die europäischen Hoteliers lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten hätten. Die Sammelklage sei ein deutliches Signal, dass missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt nicht länger hingenommen würden.

Auswirkungen auf die Hotelbranche

Die Klage könnte weitreichende Folgen für die Hotelbranche und die Online-Reiseportale haben. Sollten die Hotels Recht bekommen, müsste Booking.com möglicherweise hohe Schadenersatzzahlungen leisten. Dies könnte auch andere Online-Plattformen dazu veranlassen, ihre Geschäftspraktiken zu überprüfen.

  • Die Hotels argumentieren, dass die Bestpreisklauseln ihre Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt haben.
  • Booking.com verteidigt sich und argumentiert, dass die Klauseln dazu dienten, den Kunden die besten Preise zu garantieren.
  • Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Geschäftspraktiken von Booking.com mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar sind.

Artikel teilen